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Katastrophenschutz

Zuständigkeiten im Bereich Katastrophenschutz:

  • Aufstellen und Fortschreiben eines Katastrophenschutzplanes für den Werra-Meißner-Kreis.
  • Rechts- und Fachaufsicht über alle Einheiten und Träger von KatS-Einrichtungen zur Sicherstellung der ständigen Einsatzbereitschaft der Einheiten.
  • Aufstellung der KatS-Einheiten und Mitwirkung bei der Ausbildung.
  • Überwachung und Überprüfung von Fahrzeugen und Material.
  • Zuweisung der Bundes- und Landeshaushaltsmittel an die Träger der Einheiten des KatS und deren Abrechnung.
  • Regelung der notwendigen Ersatzbeschaffung.
  • Planen und Durchführen von KatS-Übungen.
  • Ausbildung des KatS-Stabes und der IUK und Einbindung in Übungen.
  • Vermittlung von Lehrgangsplätzen an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz.
  • Unterstützung der Kommunen bei der Durchführung des Selbstschutzes und der Warnung der Bevölkerung bei Gefahren.
  • Erstellen und Fortschreiben eines Zivilen Alarmkalenders.
  • Bearbeitung und Weiterleitung von Anträgen auf Einräumung von Vorrechten bei Post- und Telekommunikationsdienstleistungen.
  • Vorbereitung zur Sicherstellung der Ernährungsnotfallversorgung durch regelmäßige Abgleichung der Bevölkerungszahlen des Landkreises mit den bevorrateten Lebensmittelkarten

 

 

 

Dienstleistungen und Ansprechpartner



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