Fachdienst Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst
Zuständigkeiten im Bereich Brandschutz:
- Rechtsaufsicht über die Städte und Gemeinden in Angelegenheiten des Brandschutzes.
- Unterstützung der örtlichen Einsatzleitungen sowie deren Übernahme bei Großschadenereignissen.
- Unterstützung und Beratung der Feuerwehren (z. B. Bedarfs- und Entwicklungspläne, Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen),
- Aus- und Fortbildungsmaßnahmen,
- Lehrgänge und Seminare auf Kreis- und Landesebene,
- Planung und Förderung der Brandschutzerziehung,
- Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren und Bauleitplanungen
- Beratung bei der Aufstellung von Nachweisen, Gutachten und Konzepten im Brandschutz
- Fachtechnische Beratungs- und Prüfungstätigkeiten
- Organisation und Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen im Kreisgebiet
- Beratung bei der Auslegung sowie Prüfung und Abnahme von brandschutztechnischen Einrichtungen
- In- und Außerbetriebnahme von Brandmeldeanlagen sowie Beratung bei der Auslegung
- Fachtechnische Beratung, Prüfung und Freigabe von Feuerwehrplänen und Feuerwehrlaufkarten sowie Beratung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Brandschutzordnungen
Zuständigkeiten im Bereich Katastrophenschutz:
- Aufstellen und Fortschreiben eines Katastrophenschutzplanes für den Werra-Meißner-Kreis.
- Rechts- und Fachaufsicht über alle Einheiten und Träger von KatS-Einrichtungen zur Sicherstellung der ständigen Einsatzbereitschaft der Einheiten.
- Aufstellung der KatS-Einheiten und Mitwirkung bei der Ausbildung.
- Überwachung und Überprüfung von Fahrzeugen und Material.
- Zuweisung der Bundes- und Landeshaushaltsmittel an die Träger der Einheiten des KatS und deren Abrechnung.
- Regelung der notwendigen Ersatzbeschaffung.
- Planen und Durchführen von KatS-Übungen.
- Ausbildung des KatS-Stabes und der IUK und Einbindung in Übungen.
- Vermittlung von Lehrgangsplätzen an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz.
- Unterstützung der Kommunen bei der Durchführung des Selbstschutzes und der Warnung der Bevölkerung bei Gefahren.
- Erstellen und Fortschreiben eines Zivilen Alarmkalenders.
- Bearbeitung und Weiterleitung von Anträgen auf Einräumung von Vorrechten bei Post- und Telekommunikationsdienstleistungen.
- Vorbereitung zur Sicherstellung der Ernährungsnotfallversorgung durch regelmäßige Abgleichung der Bevölkerungszahlen des Landkreises mit den bevorrateten Lebensmittelkarten
Zuständigkeiten im Bereich Rettungsdienst:
- Organisation, Koordination u. Sicherstellung des Rettungsdienstes.
- Regelmäßige Ermittlung und Prüfung der Organisationsform des Rettungsdienstes anhand Bedarfsuntersuchungen und Festlegung der notwendigen Infrastruktur.
- Beauftragung und Überwachung geeigneter Leistungserbringer.
- Koordination Aus- und Fortbildung.
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