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Fachdienst Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Zuständigkeiten im Bereich Brandschutz:

  • Rechtsaufsicht über die Städte und Gemeinden in Angelegenheiten des Brandschutzes.
  • Unterstützung der örtlichen Einsatzleitungen sowie deren Übernahme bei Großschadenereignissen.
  • Unterstützung und Beratung der Feuerwehren (z. B. Bedarfs- und Entwicklungspläne, Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen),
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen,
  • Lehrgänge und Seminare auf Kreis- und Landesebene,
  • Planung und Förderung der Brandschutzerziehung,
  • Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren und Bauleitplanungen
  • Beratung bei der Aufstellung von Nachweisen, Gutachten und Konzepten im Brandschutz
  • Fachtechnische Beratungs- und Prüfungstätigkeiten
  • Organisation und Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen im Kreisgebiet
  • Beratung bei der Auslegung sowie Prüfung und Abnahme von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • In- und Außerbetriebnahme von Brandmeldeanlagen sowie Beratung bei der Auslegung
  • Fachtechnische Beratung, Prüfung und Freigabe von Feuerwehrplänen und Feuerwehrlaufkarten sowie Beratung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Brandschutzordnungen

Zuständigkeiten im Bereich Katastrophenschutz:

  • Aufstellen und Fortschreiben eines Katastrophenschutzplanes für den Werra-Meißner-Kreis.
  • Rechts- und Fachaufsicht über alle Einheiten und Träger von KatS-Einrichtungen zur Sicherstellung der ständigen Einsatzbereitschaft der Einheiten.
  • Aufstellung der KatS-Einheiten und Mitwirkung bei der Ausbildung.
  • Überwachung und Überprüfung von Fahrzeugen und Material.
  • Zuweisung der Bundes- und Landeshaushaltsmittel an die Träger der Einheiten des KatS und deren Abrechnung.
  • Regelung der notwendigen Ersatzbeschaffung.
  • Planen und Durchführen von KatS-Übungen.
  • Ausbildung des KatS-Stabes und der IUK und Einbindung in Übungen.
  • Vermittlung von Lehrgangsplätzen an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz.
  • Unterstützung der Kommunen bei der Durchführung des Selbstschutzes und der Warnung der Bevölkerung bei Gefahren.
  • Erstellen und Fortschreiben eines Zivilen Alarmkalenders.
  • Bearbeitung und Weiterleitung von Anträgen auf Einräumung von Vorrechten bei Post- und Telekommunikationsdienstleistungen.
  • Vorbereitung zur Sicherstellung der Ernährungsnotfallversorgung durch regelmäßige Abgleichung der Bevölkerungszahlen des Landkreises mit den bevorrateten Lebensmittelkarten

Zuständigkeiten im Bereich Rettungsdienst:

  • Organisation, Koordination u. Sicherstellung des Rettungsdienstes.
  • Regelmäßige Ermittlung und Prüfung der Organisationsform des Rettungsdienstes anhand Bedarfsuntersuchungen und Festlegung der notwendigen Infrastruktur.
  • Beauftragung und Überwachung geeigneter Leistungserbringer.
  • Koordination Aus- und Fortbildung.

 

 

 

Dienstleistungen und Ansprechpartner