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Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Werra-Meißner-Kreis

Zugangseröffnungs-Erklärung des Werra-Meißner-Kreis

Der Werra-Meißner-Kreis bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.

Gesetzliche Grundlage für die elektronische Kommunikation ist § 3 Abs. 1 des Hessischen E-Government-Gesetzes (HEGovG) i.V.m. § 3a Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz für den Bereich der öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren bzw. § 36a SGB I für den Bereich des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Verpflichtung zur Eröffnung des Zugangs ergibt sich aus dem HEGovG.

Der Werra-Meißner-Kreis hat diesen Zugang unter nachfolgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet:

 

E-Mail mit qualifiziert elektronischer Signatur / formgebundene Schreiben:

Schreiben, für die ein Gesetz Schriftform anordnet, wie z.B. Widersprüche oder formgebundene Anträge, können Sie nicht durch einfache E-Mail übermitteln. Wir weisen darauf hin, dass nur qualifiziert elektronisch signierte Dokumente eine rechtlich angeordnete Schriftform ersetzen können.

Der Werra-Meißner-Kreis stellt für den Empfang von E-Mails mit qualifiziert elektronischer Signatur ausschließlich die zentrale E-Mail-Adresse

signatur@werra-meissner-kreis.de

zur Verfügung. Rechtsverbindliche Erklärungen und Anträge (z.B. Widersprüche) können nur an diese E-Mail-Adresse und nur als qualifiziert elektronisch signierte Dokumente wirksam übermittelt werden. Sollten Sie die qualifizierte elektronische Signatur benutzen, so weisen Sie bitte in der Begleitnachricht darauf hin, damit die Gültigkeit der Signatur bei Eintreffen verifiziert und in den Akten vermerkt werden kann.

Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail Ihre postalische Adresse sowie den gewünschten Empfänger mit Fachbereich und Fachdienst so genau wie möglich an. Ihre E-Mail kann mit diesen Angaben schneller weitergeleitet werden.

Der Werra-Meissner-Kreis verwendet derzeit für ausgehende E-Mail-Nachrichten die qualifizierte elektronische Signatur nicht.

 

Einfache E-Mail / nicht-formgebundener Schriftverkehr:

Im nicht-formgebundenen Schriftverkehr können Sie alle Dienststellen des Werra-Meißner-Kreises über die in diesem Internetauftritt genannten E-Mail-Adressen erreichen. Wenn Sie bereits mit einer Dienststelle in direktem Kontakt stehen, können Sie Ihnen bekannte E-Mail-Adressen dieser Dienststelle verwenden. Bei Abwesenheit des Adressaten kann es zu einer zeitverzögerten Bearbeitung Ihres Anliegens kommen. Eine Abwesenheitsbenachrichtigung erfolgt nicht automatisch. Schreiben, für die ein Gesetz Schriftform anordnet, wie z.B. Widersprüche oder formgebundene Anträge, können Sie nicht durch einfache E-Mail übermitteln

Wir weisen darauf hin, dass die Übermittlung einer E-Mail-Nachricht ungesichert erfolgt und die übertragenen Daten von Unbefugten zur Kenntnis genommen und auch verfälscht werden können.

E-Mails, die den Absender nicht eindeutig erkennen lassen, können nicht beantwortet werden. Geben Sie deshalb bitte bei der elektronischen Kontaktaufnahme stets Ihre Postanschrift und Telefonnummer an.

 

Dateiformate:

Bitte beachten Sie für die Übermittlung Ihrer signierten Dokumente bzw. einfachen E-Mails folgende technische Hinweise:

Der Werra-Meißner-Kreis nimmt E-Mail in den Formaten „HTML“ und „Text“ an.

Möchten Sie E-Mail-Nachrichten mit Dateianhängen an den Werra-Meißner-Kreis senden, so verwenden Sie bitte bevorzugt das Format .pdf (Portable Document Format). Der Werra-Meißer-Kreis kann leider nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen und nimmt Dateien nur in folgenden Formaten entgegen:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • Office- und Textformate (.docx, .xlsx, .pptx, .ods, .odt, .csv)
  • Bildformate (.jpg., .jpeg, .gif, .tif, .bmp, .png)
  • Komprimiertes Format (.zip; unverschlüsselt, darf nur zulässige Dateiformate enthalten)

Der Werra-Meißner-Kreis behält sich aus Sicherheitsgründen für alle anderen Dateiformate vor, E-Mails mit solchen Anlagen ohne weitere Information zu löschen. Bitte setzen Sie sich gegebenenfalls vorab mit Ihren Ansprechpartnern beim Werra-Meißner-Kreis in Verbindung.

Elektronisch übermittelte Nachrichten werden bis zu einer Größe von < 30 MB angenommen.



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