W A S S E R V E R B A N D L O S S E
Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan 2021
Aufgrund des § 65 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) geändert worden ist, des § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2018 (GVBl. I S. 291) und § 15 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016 (GVBl. I S. 121) hat die Verbandsversammlung am 17. November 2020 folgende Feststellungen getroffen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan wird für das Haushaltsjahr 2021
im Erfolgsplan
bei den Erträgen auf 222.100 €
bei den Aufwendungen auf 178.650 €
im Vermögensplan
bei den Erträgen auf 400.000 €
bei den Aufwendungen auf 400.000 €
festgesetzt.
Ein Stellenplan ist zurzeit nicht erforderlich.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2021 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 329.800 € festgesetzt.
§ 3
Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
§ 4
Die Beiträge der Verbandsmitglieder ergeben sich aus dem gemäß § 31 der Satzung für das Haushaltsjahr 2021 aufzustellenden Beitragsbuch.
§ 5
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Kaufungen, 07.01.2021 WASSERVERBAND LOSSE
Arnim Roß
Verbandsvorsteher
Bekanntmachung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2021
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach dem § 103 i.V.m. § 115 Abs. 3 der HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 ist erteilt.
Die Genehmigung folgt am Ende dieser Bekanntmachung
Der Wirtschaftsplan 2021 liegt zur Einsichtnahme von Freitag, 15. Januar bis einschließlich Montag, 25. Januar 2021 bei der Geschäftsführung, Leipziger Str. 457, 34260 Kaufungen, während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
Wegen der durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen ist die Einsichtnahme nur für jeweils eine Person nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Kaufungen, den 07.01.2021 WASSERVERBAND LOSSE
Arnim Roß
Verbandsvorsteher
Regierungspräsidium Kassel
ZUSTIMMUNG
Hiermit erteile ich dem Wasserverband Losse gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991 (BGBl. 1991 Nr. 11 S. 405) in Verbindung mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz vom 16.11.1995 (GVBI. 1995 Nr. 22 S. 503) meine Zustimmung
zur Inanspruchnahme des in § 2 des Feststellungsvermerkes zum Wirtschaftsplan 2021 festgesetzten Höchstbetrages der Investitionskredite von
-- 329.800 EUR
(in Worten: „Dreihundertneunundzwanzigtausendachthundert Euro").
RPKS - Z5-33 c 05/33-2017/6
Kassel, den 03. Dezember 2020 - Siegel -
Regierungspräsidium Kassel
Im Auftrag
gez. Tampe
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wird bekanntgemacht.
Eschwege, 13.01.2021
Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
gez. Reuß
Landrat