Beim Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises - Untere Fischereibehörde – werden
am Mittwoch, den 5. Juni 2024 und
am Mittwoch, den 4. Dezember 2024
Prüfungen zur Erlangung des Fischereischeines durchgeführt.
Antragsvordrucke auf Zulassung zur Fischerprüfung können angefordert werden unter 05651/302-3342 sowie unter jens.lorbach@werra-meissner-kreis.de.
Die Anträge sind - vollständig ausgefüllt mit den erforderlichen Anlagen - spätestens vier Wochen vor den o. g. Prüfungsterminen einzureichen.
Die Prüfungsgebühr beträgt 40,00 Euro.
Den Anträgen sind beizufügen:
1.) Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Prüfung)
2.) Bescheinigung des Verbandes Hessischer Fischer e. V. über die erfolgreiche Teilnahme an einem Praxistag zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung mit einer Lehrgangsdauer von mindestens achtt Stunden (§ 21 (1) HFischV)
3.) Bei minderjährigen Antragstellern: Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
Um sich sachgerecht auf die Prüfungsinhalte nach § 23 (2) Hessische Fischereiverordnung (HFischV) vorzubereiten, sollte zusätzlich zur Teilnahme an einem praktischen Lehrgang eine Schulung zur Prüfungsvorbereitung mit einer Mindestvorbereitungsdauer von 22 Stunden absolviert oder sich das notwendige Wissen im Selbststudium angeeignet werden.
Die zur Prüfung zugelassenen Antragsteller werden rechtzeitig schriftlich zur Teilnahme an der Prüfung eingeladen.
Es wird ausdrücklich auf die Gründe nach § 22 (4) HFischV hingewiesen, nach denen Antragsteller nicht zur Prüfung zugelassen werden dürfen.
37269 Eschwege, den 8. April 2023
Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
FD 3.4
gez. Nicole Rathgeber
Landrätin