Amtliche Bekanntmachung
über eine öffentliche Zustellung
gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m.
§ 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)
Für
Jessica Grabowski,
geb. am 28.03.1987 in Eschwege
derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Bahnhofstraße 16, 37281 Wanfried, liegt bei der Fahrerlaubnisbehörde des Werra-Meißner-Kreises, Bahnhofstraße 15, 37269 Eschwege, während der Dienststunden
Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr | Montag 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14:00 – 17.00 Uhr |
ein Bescheid vom 04.11.2020, Aktenzeichen: 3.5 14 Grabowski aus.
Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.
Eschwege, 20. November 2020
Werra-Meißner-Kreis
Der Landrat
FD 3.5 – Straßenverkehrsbehörde
Im Auftrag
gez. Delius
Ltd. Verwaltungsdirektor