Amtliche Bekanntmachung
I.
I. NACHTRAGSSATZUNG 2020
des
Werra-Meißner-Kreises
Aufgrund des § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I 2005 S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. September 2020 (GVBl. S. 573), in Verbindung mit den §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318), hat der Kreistag am 13. November 2020 folgende I. Nachtragssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragsplan werden
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| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes | |
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| EUR | EUR | einschl. des Nachtrags | |
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| gegenüber | auf nunmehr |
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| bisher EUR | EUR festgesetzt |
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a) | im Ergebnishaushalt |
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| beim ordentlichen |
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| Ergebnis |
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| die Erträge | 3.748.900 | 0 | 162.807.271 | 166.556.171 |
| die Aufwendungen | 2.751.500 | 0 | 158.608.315 | 161.359.815 |
| der Saldo | 997.400 | 0 | 4.198.957 | 5.196.357 |
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| beim außerordentlichen Ergebnis |
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| die Erträge | 0 | 0 | 4.000 | 4.000 |
| die Aufwendungen | 0 | 89.000 | 0 | 89.000 |
| der Saldo | 0 | 89.000 | 4.000 | -85.000 |
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b) | im Finanzhaushalt |
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| aus laufender |
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| Verwaltungstätigkeit |
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| der Saldo der |
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| Einzahlungen und |
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| Auszahlungen | 997.400 | 0 | 7.582.038 | 8.579.438 |
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| aus Investitionstätigkeit |
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| die Einzahlungen | 844.368 | 0 | 5.997.989 | 6.842.357 |
| die Auszahlungen | 2.289.108 | 0 | 14.211.725 | 16.500.833 |
| der Saldo | 0 | 1.444.740 | - 8.213.736 | - 9.658.476 |
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aus |
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| Finanzierungstätigkeit |
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| die Einzahlungen | 1.444.740 | 0 | 8.739.511 | 10.184.251 |
| die Auszahlungen | 0 | 1.258.937 | 7.853.320 | 6.594.383 |
| der Saldo | 2.703.677 | 0 | 886.191 | 3.589.868 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 8.739.511 EUR um 1.444.740 EUR erhöht und damit auf 10.184.251 EUR neu festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Kommunalinvestitionsprogramm (KIP I) von 33.750 EUR, aus dem Kommunalinvestitionsprogramm (KIP II) von 1.551.179 EUR und aus dem Programm Digitalpakt Schule von 150.000 EUR enthalten.
Nach § 103 Abs. 1 HGO in Verbindung mit § 52 Abs. 1 HKO überträgt der Kreistag die Entscheidung über die Aufnahme und die Kreditbedingungen auf den Kreisausschuss.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.
Der Landrat bzw. der Vertreter im Amt wird ermächtigt, die zur Sicherstellung der Liquidität des Kreises erforderlichen Kassenkredite aufzunehmen. Die Ermächtigung gilt auch für Kassenkredite, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt.
§ 5
Die bisher festgesetzten Hebesätze für die Kreis- und Schulumlage werden nicht geändert.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans am 13. November 2020 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Die bisherigen Regelungen werden nicht geändert.
Eschwege, 17. November 2020
Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
gez. Reuß
Landrat
II.
Die vorstehende I. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit §§ 102, 103 und 105 der Hessischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in §§ 2 bis 4 wurde erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Hiermit erteile ich die Genehmigung gemäß § 97 a HGO
1. zur Aufnahme der in § 2 der I. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Werra-Meißner-Kreises für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von
--8.449.322 EUR
(in Worten: „Acht Millionen vierhundertneunundvierzigtausenddreihundertzweiundzwanzig Euro“)
gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.
Hinzu kommen Kreditaufnahmen in Höhe von 1.584.929 € EUR, die im Rahmen des § 11 Abs. 2 des „Gesetzes zur Stärkung der Investitionstätigkeit von Kommu- nen und Krankenhausträgern durch ein Kommunalinvestitionsprogramm und zur Änderung von Rechtsvorschriften“ nach § 94 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b der Hessischen Gemeindeordnung in der Haushaltssatzung als festgesetzt und nach § 103 Abs. 2 Satz 1 der Hessischen Gemeindeordnung als genehmigt gelten. Weitere 150.000 € gelten im Rahmen des Digitalpaktes Schule nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur und zur Änderung des Gesetzes zur Neugliederung der staatlichen Schulaufsicht gemäß § 94 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c HGO als in der Haushaltssatzung festgesetzt und nach § 97a Nr. 4 HGO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 Satz 1 HGO als genehmigt.
2. zur Inanspruchnahme des in § 3 der vorgenannten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigun- gen in Höhe von unverändert
--11.447.500 EUR
(in Worten: „Elf Millionen vierhundertsiebenundvierzigtausendfünfhundert Euro“)
gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung,
3. zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Nachtragssatzung für das Haus- haltsjahr 2020 vorgesehenen Höchstbetrages der Kassenkredite in Höhe von unverändert
--8.000.000 EUR
(in Worten: „Acht Millionen Euro“)
gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.
RPKS - Z5-33c 08/24-2017/9 Kassel, 3. Dezember 2020
Regierungspräsidium Kassel
gez. Klüber
(Regierungspräsident)
III.
Die Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltsplan wird gemäß § 97 Abs. 5 HGO und auf der Grundlage der Hinweise zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 30. März 2020 auf der Internetseite des Werra-Meißner-Kreises veröffentlicht. Den Nachtragshaushaltsplan können Sie hier einsehen.
Eschwege, 8. Dezember 2020
Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
gez. Reuß
Landrat