W A S S E R V E R B A N D L O S S E
Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan 2022
Aufgrund des § 9 Nr. 5 und § 23 der Verbandssatzung vom 08.11.2007 in der Fassung vom 18.11.2020 hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 16.11.2021
folgende Feststellungen getroffen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan wird für das Haushaltsjahr 2022
im Erfolgsplan
bei den Erträgen auf 222.650 €
bei den Aufwendungen auf 179.350 €
im Vermögensplan
bei den Erträgen auf 70.200 €
bei den Aufwendungen auf 498.000 €
festgesetzt.
Ein Stellenplan ist zurzeit nicht erforderlich.
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen sind nicht erforderlich.
§ 3
Kassenkredite von insgesamt 500.000 € sind erforderlich.
§ 4
Die Beiträge der Verbandsmitglieder ergeben sich aus dem gemäß § 31 der Satzung für das Haushaltsjahr 2022 aufzustellenden Beitragsbuch.
§ 5
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Kaufungen, den 17.11.2021
WASSERVERBAND LOSSE
Der Verbandsvorsteher
gez. Arnim Roß
Bekanntmachung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2022
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach dem § 103 i.V.m. § 115 Abs. 3 der HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 ist erteilt.
Die Genehmigung folgt am Ende dieser Bekanntmachung
Der Wirtschaftsplan 2022 liegt zur Einsichtnahme von Freitag, 7. Januar bis einschließlich Montag, 17. Januar 2022 bei der Geschäftsführung, Leipziger Str. 457, 34260 Kaufungen, während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
Wegen der durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen ist die Einsichtnahme nur für jeweils eine Person nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Kaufungen, den 16.12.2021
WASSERVERBAND LOSSE
Der Verbandsvorsteher
gez. Arnim Roß
Regierungspräsidium Kassel
ZUSTIMMUNG
Hiermit erteile ich dem Wasserverband Losse gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991 (BGBl. 1991 Nr. 11 S. 405) in Verbindung mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz vom 16.11.1995 (GVBI. 1995 Nr. 22 S. 503) meine Zustimmung zur Inanspruchnahme des in § 3 des Feststellungsvermerkes zum Wirtschaftsplan 2022 festgesetzten Höchstbetrages des Liquiditätskredits von
-- 500.000 EUR --
(in Worten: „Fünfhunderttausend Euro").
RPKS - Z5-33 c 05/33-2017/7
Kassel, den 07. Dezember 2021
- Siegel -
Regierungspräsidium Kassel
Im Auftrag
gez. Tampe