Amtliche Bekanntmachung
über eine öffentliche Zustellung
gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m.
§ 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)
Für
Qader Miralikhel
geb. 05.05.1997 in Laghman (Afghanistan)
derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Stresemannstr. 7-11, 37269 Eschwege, liegt bei dem Stab Migration des Werra-Meißner-Kreises, Bremer Straße 10 a, 37269 Eschwege, während der Dienststunden
Montag bis Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag 09.30 – 12.00 Uhr
ein Bescheid vom 29.10.2020, Aktenzeichen: Hil-6014 087860.
Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.
Eschwege, 29. Oktober 2020
WERRA-MEISSNER-KREIS
Der Kreisausschuss
Stab MI
Im Auftrag
gez. Delius
Ltd. Verwaltungsdirektor