Leistungen für Bildung und Teilhabe - „Mitmachen möglich machen“
Neben der Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze (SGB II – Leistungen) werden rückwirkend zum 01.01.2011 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Geringverdienerfamilien mit Leistungen für den Bereich Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. unterstützt.
Für Schülerinnen und Schüler können neben dem Schulbedarfspaket Zuschüsse für Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten, für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung gezahlt werden, auch ist eine ergänzende Lernförderung und die Ãœbernahme der Schülerbeförderungskosten möglich.
Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können ebenfalls Zuschüsse für Ausflüge und die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung erhalten.
Für ihre Kinder unter 18 Jahren können Eltern darüber hinaus Unterstützung für Sport-, Spiel- und Kulturaktivitäten erhalten (z. B. Beiträge für Sportvereine, Musikunterricht).
Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Wohngeldgesetz oder aber Kinderzuschlag erhalten.
Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss ein entsprechender Antrag beim Jobcenter Werra-Meißner bzw. beim Werra-Meißner-Kreis gestellt werden. Die Anträge sowie ein Informationsflyer sind ab sofort auf der Homepage des Werra-Meißner-Kreises unter www.werra-meissner-kreis.de abrufbar.
Weitergehende Informationen erhalten Sie im Fachbereich Jugend, Familie, Senioren und Soziales des Werra-Meißner-Kreises sowie im Jobcenter des Werra-Meißner-Kreises.
Ansprechpartner im Fachbereich Jugend, Familie, Senioren und Soziales sind.
Frau Breßler, Telefon 05651/302-1431,
E-Mail: sabine.bressler@werra-meissner-kreis.de
oder
Frau Hehling, Telefon 05651/302-1471,
E-Mail: bettina.hehling@werra-meissner-kreis.de
Ansprechpartner im Jobcenter ist
Herr Winkler, Tel. 05542/9300-127
E-Mail: reiner.winkler@jobcenter-ge.de