2. Änderung der Verordnung über die Zulassung des Gemeingebrauchs an dem Gewässer Werratalsee im Bereich der Kreisstadt Eschwege und der Gemeinde Meinhard, Werra-Meissner-Kreis


Die Verordnung über die Zulassung des Gemeingebrauchs an dem Gewässer Werratalsee im Bereich der Kreisstadt Eschwege und der Gemeinde Meinhard, Werra-Meissner-Kreis vom 24.4.2008 wird wie folgt geändert:

1.    § 2 Abs. 1 Ziffer 5 erhält folgende Fassung:
„5. Segelboote, auch mit Verbrennungsmotor, Gasmotor oder Stromgenerator.“

2.    § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„1. Die Erlaubnis für das Befahren des Sees gilt nur für betriebs- und fahrtaugliche Fahrzeuge.
  2. Segelboote mit Maschinenantrieb nach Absatz 1 Nr. 5 dürfen Verbrennungs- oder Gasmotoren nur in Notfällen sowie beim An- und Ablegen benutzen.“

Diese Änderung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.


Eschwege, den 06. Juli 2012                                     

Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
Fachbereich 7 Bauen und Umwelt
Fachdienst Wasser- und Bodenschutz

Dr. Wallmann

Erster Kreisbeigeordneter