Abweichende Ladenöffnungszeiten in Bad Sooden-Allendorf, Kernstadt

Gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I S. 606) in der jetzt geltenden Fassung geben wir hiermit bekannt, dass die Stadt

 

Bad Sooden-Allendorf, Kernstadt,

 

abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 2 HLöG Verkaufsstellen für die Abgabe von Reisebedarf, Sportartikeln, Devotionalien, Waren, die für den Kur- und Ausflugsort kennzeichnend sind und von Gegenständen des touristischen Bedarfs auch an Sonn- und Feiertagen

 

in der Zeit vom 08. März 2026 bis 25. Oktober 2026

 

jeweils von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen.

 

37269 Eschwege, den 18. Februar 2026

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

FD 3.4 – Gewerbeangelegenheiten –

 

gez. N. Rathgeber

Landrätin