Abweichungen von den Ladenöffnungszeiten in Bad Sooden-Allendorf, Kernstadt in der Zeit vom 09. März 2025 bis 26. Oktober 2025

Gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I S. 606) in der jetzt geltenden Fassung geben wir hiermit bekannt, dass die Stadt

 

Bad Sooden-Allendorf, Kernstadt,

 

abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 2 HLöG Verkaufsstellen für die Abgabe von Reisebedarf, Sportartikeln, Devotionalien, Waren, die für den Kur- und Ausflugsort kennzeichnend sind und von Gegenständen des touristischen Bedarfs auch an Sonn- und Feier­tagen

 

in der Zeit vom 09. März 2025 bis 26. Oktober 2025

 

jeweils von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen.

 

37269 Eschwege, den 25. Februar 2025

WERRA-MEISSNER-KREIS

Der Kreisausschuss

FD 3.4 - Gewerbeangelegenheiten -

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gez. Nicole Rathgeber

Landrätin