Allgemeinverfügung des Landrats des Werra-Meißner-Kreises wegen Aufhebung des Sperrbezirkes aufgrund des Ausbruches der Geflügelpest bei einem Wildvogel in Eschwege

 

Der Landrat des Werra-Meißner-Kreises, Fachdienst Veterinärwesen, erlässt folgende Verfügung:

 

  1. Die Sperrbezirksanordnung gemäß § 55 der Geflügelpestverordnung vom
    8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212)
    wird aufgehoben.

 

  1. Die Verfügung gilt ab dem Tag nach dieser Bekanntgabe.

 

 

Eschwege, 21. März 2017

gez. Dr. Rainer Wallmann
Erster Kreisbeigeordneter