Allgemeinverfügung des Landrats des Werra-Meißner-Kreises zur Aufhebung des Verbotes der Durchführung und des Besuches von Geflügelausstellungen

Der Landrat des Werra-Meißner-Kreises, Fachdienst Veterinärwesen, erlässt folgende Verfügung:

 

Die Ziffern 2 (Verbot von Börsen und Märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden) und 3 (Verbot der Verbringung von Geflügel und gehaltenen Vögel anderer Arten aus dem Werra-Meißner-Kreis zum Zwecke der Teilnahme an Börsen, Märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art) der Allgemeinverfügung des Landrats des Werra-Meißner-Kreises zur Aufstallung von Geflügel und zum Verbot der Durchführung und des Besuchs von Geflügelausstellungen vom 22. November 2016 werden aufgehoben.

 

Die Verfügung gilt ab dem Tag nach dieser Bekanntgabe.

 
 

Eschwege, 28. März 2017

 

Werra-Meißner-Kreis

Der Landrat

 

gez. Dr. Rainer Wallmann

Erster Kreisbeigeordneter