Am 5.3. enfällt Nachmittagssprechzeit der Straßenverkehrsbehörde in Witzenhausen

Am

Montag, den 5. März 2012,

entfällt in der Straßenverkehrsbehörde (Fachdienst 3.5) der Außenstelle in Witzenhausen die Nachmittagssprechzeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, sich an die Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung in Eschwege zu wenden.


Eschwege, 23. Februar 2012

Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
Im Auftrag

gez. Delius i. V.
(Ltd. Verwaltungsdirektor)