Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021 des Werra-Meißner-Kreises

Download

I.

Haushaltssatzung 2021

des

Werra-Meißner-Kreises

Aufgrund des § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I 2005 S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. September 2020 (GVBl. S. 573), in Verbindung mit den §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I  S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318), hat der Kreistag am 14. Dezember 2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:


 
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

im Ergebnishaushalt

    im ordentlichen Ergebnis    
    mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf    165.890.987    EUR
    mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    164.843.109    EUR

    mit einem Saldo von    1.047.878    EUR


    im außerordentlichen Ergebnis    
    mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf    4.000    EUR
    mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    0    EUR

    mit einem Saldo von    4.000    EUR


    mit einem Überschuss von    1.051.878    EUR

im Finanzhaushalt

    mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen    
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      5.573.196    EUR

    
    und dem Gesamtbetrag der
    Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf     10.578.210    EUR
    Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf     23.563.950    EUR
    
    mit einem Saldo von    - 12.985.740    EUR


    Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf    13.568.125    EUR
    Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf    8.396.350    EUR
    mit einem Saldo von     5.171.775    EUR

    mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf
    des Haushaltsjahres 2021 von    2.240.769  EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 13.568.125 EUR festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Kommunalinvestitionsprogramm (KIP II) von 535.625 und aus dem Programm Digitalpakt Schule von 492.500 EUR enthalten.

Nach § 103 Abs. 1 HGO in Verbindung mit § 52 Abs. 1 HKO überträgt der Kreistag die Entscheidung über die Aufnahme und die Kreditbedingungen auf den Kreisausschuss.


§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 6.191.719 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlun-gen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 EUR festgesetzt.

Der Landrat bzw. der Vertreter im Amt wird ermächtigt, die zur Sicherstellung der Liquidität des Kreises erfor-derlichen Kassenkredite aufzunehmen. Die Ermächtigung gilt auch für Kassenkredite, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt.

§ 5

Der Hebesatz für die Kreisumlage wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 33,45 v. H. festgesetzt. Der Hebesatz für den Zuschlag zur Kreisumlage (Schulumlage) wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 16,44 v. H. festgesetzt.

Die Kreisumlage und der Zuschlag zur Kreisumlage werden mit je einem Zwölftel der Jahresbeträge am 12. eines jeden Monat fällig.

Der Hebesatz für die Kreisumlage des Forstgutsbezirks Kaufunger Wald (gemeindefreies Grundstück) wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 56 v. H. festgesetzt.


§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.


§ 7

Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.


§ 8

Die Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 100 HGO bis zur Höhe von 10.000 € wird auf den Landrat übertragen. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 100 HGO.

Eschwege, 16. Dezember 2020                        

Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss

gez. Reuß

Landrat

 

II.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit §§ 102 und 103 der Hessischen Ge-meindeordnung erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum Abweichen von der Vorgabe zum Haushaltsausgleich sowie zu den Festsetzungen in §§ 2 und 3 wurde erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Hiermit erteile ich die Genehmigung gemäß § 97 a HGO

1.    die Abweichung von der Vorgabe zum Haushaltsausgleich in der Planung nach § 92 Abs. 5 Ziffer 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2021 des Werra-Meißner-Kreises


2.     zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung des Werra-Meißner-Kreises für das Haus-haltsjahr 2021 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von

--12.540.000 EUR--

(in Worten: “Zwölf Millionen fünfhundertvierzigtausend Euro“)

    gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

    Hinzu kommen Kreditaufnahmen in Höhe von 535.625 €, die im Rahmen des § 11 Abs. 2 des „Gesetzes zur Stärkung der Investitionstätigkeit von Kommunen und Krankenhaus-trägern durch ein Kommunalinvestitionsprogramm und zur Änderung von Rechtsvor-schriften“ nach § 94 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b der Hessischen Gemeindeordnung in der Haushaltssatzung als festgesetzt und nach § 103 Abs. 2 Satz 1 der Hessischen Ge-meindeordnung als genehmigt gelten. Weitere 492.500 € gelten im Rahmen des Digital-pakts Schule nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur und zur Änderung des Gesetzes zur Neugliederung der staatlichen Schulaufsicht gemäß § 94 Abs. 2 Nr. 1 c HGO als in der Haushaltssatzung festgesetzt und nach § 97 a Nr. 4 HGO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 Satz 1 HGO als genehmigt.


3.    zur Inanspruchnahme des in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushalts-jahr 2021 vorgesehenen Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

--6.191.719 EUR--

(in Worten: “Sechs Millionen einhunderteinundneunzigtausendsiebenhundertneunzehn Eu-ro“)

gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung,

 


RPKS – Z5-33 c 08/24-2017/11    

Kassel,  22. Februar 2021


Regierungspräsidium Kassel
    
gez. Klüber

(Regierungspräsident)

 

III.


Der Haushaltsplan wird gemäß § 97 Abs. 5 HGO und auf der Grundlage der Hinweise zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie des Hessi-schen Ministeriums des Innern und für Sport vom 30. März 2020 auf der Internetseite des Werra-Meißner-Kreises veröffentlicht. Den Haushaltsplan können Sie hier einsehen.


Eschwege, 11. März 2021     

Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
gez. Reuß
Landrat