Amtliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung

gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m.
§ 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)


Für

Michael Claßen,

geb. am 18.09.1993 in Frankfurt/M.


derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Kirchstraße 27, 37235 Hessisch Lichtenau, liegt bei der Fahrerlaubnisbehörde des Werra-Meißner-Kreises, Bahnhofstraße 15, 37269 Eschwege, während der Dienststunden

Montag bis Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr


Montag       
14.00 - 16.00 Uhr

Freitag
08.00 - 12.00 Uhr


Donnerstag 14:00 – 17.00 Uhr

ein Bescheid vom 19.10.2015, Aktenzeichen: 3.5 2a Claßen, aus.

Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

Eschwege, den 20. Oktober 2015            

Werra-Meißner-Kreis
Der Landrat
FD 3.5 Fahrerlaubnisbehörde

gez. Christian Delius
Ltd. Verwaltungsdirektor