Amtliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung

 

Amtliche Bekanntmachung

über eine öffentliche Zustellung

 

gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m.

§ 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

 

 

Für

Stefan Schenk

 

geb. am 01.12.1977 in Wipperfürth

 

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Hauptstraße 220, 58675 Hemer, liegt beim Fachbereich 4 des Werra-Meißner-Kreises, Schlossplatz 1, 37269 Eschwege, während der Dienststunden

 

Montag bis Dienstag          08.30 – 12.00 Uhr     

Donnerstag                         08.30 – 12.00 Uhr      Donnerstag       14.00 – 17.00 Uhr

Freitag                                09.30 – 12.00 Uhr     

 

eine Rechtswahrungsanzeige nach § 7 UVG vom 31.03.2022, Aktenzeichen: FG 4.2.1 – 470.01/7107 – B 1.

 

Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

 

Eschwege, 06.04.2022

 

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

Fachbereich 4

Im Auftrag

 

gez. Glöckner

Verwaltungsleiter