Amtliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung

Amtliche Bekanntmachung

über eine öffentliche Zustellung

 

gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m.

§ 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

 

 

Für

Mohamed Lamine Fofana

 

geb. am 10.12.2000 in Conakry

 

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Stresemannstr. 7-11, 37269 Eschwege, liegt bei dem Stab Migration des Werra-Meißner-Kreises, Bremer Straße 10 a, 37269 Eschwege, während der Dienststunden

 

Montag bis Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr

Freitag 09.30 – 12.00 Uhr 

 

ein Bescheid vom 14.02.2020, Aktenzeichen: Hil-6014-114655.

 

Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

 

Eschwege, 14.02.2020

 

WERRA-MEISSNER-KREIS

Der Kreisausschuss

Stab MI

Im Auftrag

 

gez. Delius

Ltd. Verwaltungsdirektor