Amtliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung

Amtliche Bekanntmachung

über eine öffentliche Zustellung

 

gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m.

§ 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

 

 

Für

Michael Tewelde Tesfamichael

geb. 02.04.1984 in Asmara

 

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Stresemannstr. 7-11, 37269 Eschwege, liegt bei dem Stab Migration des Werra-Meißner-Kreises, Bremer Straße 10 a, 37269 Eschwege, während der Dienststunden

 

Montag bis Dienstag               08.30 – 12.00 Uhr     

Donnerstag                             08.30 – 12.00 Uhr      Donnerstag       14.00 – 17.00 Uhr

Freitag                                    09.30 – 12.00 Uhr     

 

ein Bescheid vom 02.06.2020, Aktenzeichen: MI.1 6014-071106.

 

Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

 

Eschwege, 02.06.2020

 

WERRA-MEISSNER-KREIS

Der Kreisausschuss

Stab MI

Im Auftrag

 

gez.

Delius

(Ltd. Verwaltungsdirektor)