Amtliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung

Amtliche Bekanntmachung
über eine öffentliche Zustellung

gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m.
§ 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)


Für
Muhammed Keita

geb. am 24.08.1999 in Kololi, Gambia

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Stresemannstraße 7-11, 37269 Eschwege, liegt bei dem Stab Migration des Werra-Meißner-Kreises, Bre-mer Straße 10 a, 37269 Eschwege, während der Dienststunden

Montag bis Dienstag    08.30 – 12.00 Uhr     
Donnerstag    08.30 – 12.00 Uhr    Donnerstag    14.00 – 17.00 Uhr
Freitag    09.30 – 12.00 Uhr    

ein Bescheid vom 15.10.2020, Aktenzeichen: Hil-6014 107507.

Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungs-zustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

Eschwege, 15.10.2020

WERRA-MEISSNER-KREIS
Der Kreisausschuss
Stab MI
Im Auftrag

gez. Delius
Ltd. Verwaltungsdirektor