Amtliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung

Amtliche Bekanntmachung

über eine öffentliche Zustellung

 

gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m.

§ 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

 

Für

Habib Karimi

geb. 10.01.1995 in Ghazni, Afghanistan

 

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Marktplatz 5, 36205 Sontra, liegt bei dem Stab Migration des Werra-Meißner-Kreises, Bremer Straße 10 a, 37269 Eschwege, während der Dienststunden

Montag bis Dienstag          08.30 – 12.00 Uhr     

Donnerstag                          08.30 – 12.00 Uhr      Donnerstag       14.00 – 17.00 Uhr

Freitag                                   09.30 – 12.00 Uhr     

ein Bescheid vom 02.07.2021, Aktenzeichen: HiL-6011-84644.

Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

Eschwege, 05.07.2021

WERRA-MEISSNER-KREIS

Der Kreisausschuss

Stab MI

Im Auftrag

gez. Glöckner

Verwaltungsleiter