Amtliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

 

Für

Andy Worbis,

geb. am 10.03.1992 in Erfurt


derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Heidebühl 2, 37281 Wanfried, liegt bei der Fahrerlaubnisbehörde des Werra-Meißner-Kreises, Bahnhofstraße 15, 37269 Eschwege, während der Dienststunden



Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr

Freitag 08.00 - 12.00 Uhr  

Montag 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag 14:00 – 17.00 Uhr

 



ein Bescheid vom 15.07.2016, Aktenzeichen: 2a Worbis aus.

Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

Eschwege, den 04.08.2016            

 

Werra-Meißner-Kreis
Der Landrat
FD 3.5 – Straßenverkehrsbehörde
                                
gez. Reuß

Stefan G. Reuß
Landrat