Amtliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

Für

Herrn Ahmet Ozcelik, geb. 26.04.1983 in Tbilisi, Georgien und

Frau Mariam Khardzeishvili, geb. 03.06.1984 in Kutaisi, Georgien

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Jahnstr. 31, 36205 Sontra, liegt bei dem Fachdienst 6.4 Flucht und Migration u. a. Aufgaben des Werra-Meißner-Kreises, Bremer Straße 10 a, 37269 Eschwege ein Bescheid vom 14.08.2023, Aktenzeichen: HiL-6011-131514 zur Einsichtnahme bereit.

Für die Einsichtnahme kann zu unseren nachfolgend angegebenen Telefonsprechzeiten ein Termin vereinbart werden:

Montag, Mittwoch, Donnerstag                       10.30 – 12.00 Uhr  

Donnerstag                                                     14.00 – 15.30 Uhr

Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

Eschwege, 14.08.2023

WERRA-MEISSNER-KREIS

Der Kreisausschuss

FD 6.4

Im Auftrag

gez. Glöckner

Verwaltungsleiter