Amtliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

Für

Clarissa Mönch

geb. am 06.09.1996

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Mosbacher Straße 10c, 99848 Wutha-Franroda, liegt beim Fachbereich 4 des Werra-Meißner-Kreises, Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege, während der Dienststunden

Montag bis Dienstag          08.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag                          08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

Freitag                                   09.30 – 12.00 Uhr

eine Rechtswahrungsanzeige nach § 7 UVG vom 27.01.2025, 

Aktenzeichen: 4.2.1–470.01/7753 – B5.

Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

Eschwege, 31. Januar 2025

WERRA-MEISSNER-KREIS

Der Kreisausschuss

Fachbereich 4

Im Auftrag

gez. Glöckner

Verwaltungsleiter