Amtliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

Für

Nadine Bettina Funk

geb. am 25.06.1994

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Fontanestraße 7 in 37287 Wehretal, liegt beim Fachbereich 4 des Werra-Meißner-Kreises, Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege, während der Dienststunden

Montag bis Dienstag         08.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag                      08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

Freitag                             09.30 – 12.00 Uhr

eine Rechtswahrungsanzeige nach § 7 UVG vom 14.03.2025, 

Aktenzeichen: FG 4.2.1 – 470.01/7750 – B 5.

Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

Eschwege, 18. März 2025

WERRA-MEISSNER-KREIS

Der Kreisausschuss

Fachbereich 4

Im Auftrag

gez. Glöckner

Verwaltungsleiter