Amtliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

Für

Stefan Wolny

geb. am 21.08.1974

 

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Feldstraße 9, 25335 Elmshorn, liegt beim Fachbereich 4 des Werra-Meißner-Kreises, Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege, während der Dienststunden

 

Montag bis Dienstag             08.30 – 12.00 Uhr 

Donnerstag                           08.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag                           14.00 – 17.00 Uhr

Freitag                                   09.30 – 12.00 Uhr

 

eine Rechtswahrungsanzeige nach § 7 UVG vom 19.03.2025, Aktenzeichen: FG 4.2.1 – 470.01/6386 – B2.

 

Mit der öffentlichen Zustellung der Rechtswahrungsanzeige können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

 

Eschwege, 24.03.2025

 

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

Fachbereich 4

Im Auftrag

 

Glöckner

Verwaltungsleiter