Amtliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

Für

Julia Zorn

geb. am 08.07.1987

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, ohne festen Wohnsitz, letzte bekannte Anschrift: unbekannt, liegt beim Fachbereich 4 des Werra-Meißner-Kreises, Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege, während der Dienststunden

Montag bis Dienstag         08.30 – 12.00 Uhr 

Donnerstag                      08.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag                      14.00 – 17.00 Uhr

Freitag                             09.30 – 12.00 Uhr

ein Bescheid vom 17.07.2025, Aktenzeichen: -.

Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

Eschwege, 18.07.2025

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

Fachbereich 4

Im Auftrag

 

gez. Glöckner

Verwaltungsleiter