Amtliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

Für

Radoslaw Kupis

geb. am 11.10.1974 in Ostrowiec Swietokrzyski

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Ginsterweg 8, 37269 Eschwege, liegt beim Fachbereich 4 des Werra-Meißner-Kreises, Schlossplatz 1, 37269 Eschwege, während der Dienststunden

Montag bis Dienstag         08.30 – 12.00 Uhr     

Donnerstag                      08.30 – 12.00 Uhr     Donnerstag       14.00 – 17.00 Uhr

Freitag                             09.30 – 12.00 Uhr     

eine Rechtswahrungsanzeige nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) 

vom 28.01.2026, Aktenzeichen: FG 4.2.1 – 470.01/7593 - B 4.

Mit der öffentlichen Zustellung der Rechtswahrungsanzeige können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Die Rechtswahrungsanzeige gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

Eschwege, 28.01.2026

WERRA-MEISSNER-KREIS

Der Kreisausschuss

Fachbereich 4

Im Auftrag

gez.  Martin Glöckner

Verwaltungsleiter