Amtliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

Für

Abdullader Abukar Afrah

geb. am 15.01.1985 in Mogadischu

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: unbekannt, liegt beim Fachbereich 4 des Werra-Meißner-Kreises, Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege, während der Dienststunden

Montag bis Dienstag              08.30 – 12.00 Uhr 

Donnerstag                            08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

Freitag                                   09.30 – 12.00 Uhr

eine Rechtswahrungsanzeige nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) vom 02.03.2026, Aktenzeichen: FG 4.2.1 – 470.01/6221b – B7.

Mit der öffentlichen Zustellung der Rechtswahrungsanzeige können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Die Rechtswahrungsanzeige gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

Eschwege, 06.03.2026

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

Fachbereich 4

Im Auftrag

 

gez. Glöckner

Verwaltungsleiter