Amtliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

Für

Kiir Deng Kur

geb. am 01.01.2000

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzter bekannter Aufenthaltsort: Ägypten, liegt beim Fachbereich 4 des Werra-Meißner-Kreises, Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege,          während der Dienststunden

Montag bis Dienstag        08.30 – 12.00 Uhr 

Donnerstag                      08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

Freitag                             09.30 – 12.00 Uhr

eine Rechtswahrungsanzeige vom 14.04.2026, Aktenzeichen: FG 4.2.1 – 470.01/7738 – B2.

Mit der öffentlichen Zustellung der Rechtswahrungsanzeige können Fristen in Gang          gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Die Rechtswahrungsanzeige gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

Eschwege, 15.04.2026

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

Fachbereich 4

Im Auftrag

gez. Glöckner

Verwaltungsleiter