Amtliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

Für

Herrn Eilyas Ahmadi, 

geb. 18.02.2005 in Badghia, Afghanistan

 

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Blücherstraße 16, 37235 Hessisch Lichtenau, liegt bei dem Fachdienst 6.4 Flucht und Migration u. a. Aufgaben des Werra-Meißner-Kreises, Bremer Straße 10 a, 37269 Eschwege ein Bescheid vom 22.07.2026, Aktenzeichen: HiL-6022-177452 zur Einsichtnahme bereit.

 

Für die Einsichtnahme kann zu unseren nachfolgend angegebenen Telefonsprechzeiten ein Termin vereinbart werden:

Montag, Mittwoch, Donnerstag                           10.30 – 12.00 Uhr   

Donnerstag                                                         14.00 – 15.30 Uhr

 

Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

 

Eschwege, 22.07.2026

 

WERRA-MEISSNER-KREIS

Der Kreisausschuss

FD 6.4

Im Auftrag

 

 gez. Glöckner

Verwaltungsleiter