Amtliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

Für

Benyamna Zouatnia, 

geb. am 26.10.1984 in Mechraa Safa (Algerien)

 

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Dillufer 100, 35576 Wetzlar, liegt beim Fachbereich 4 des Werra-Meißner-Kreises, Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege, während der Dienststunden

Montag bis Dienstag             08.30 – 12.00 Uhr 

Donnerstag                           08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

Freitag                                   09.30 – 12.00 Uhr

ein Schreiben vom 22.05.2026, Aktenzeichen: FG 4.2.1 470.01/7427 - B1.

Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

Eschwege, 25.08.2026

 

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

Fachbereich 4

Im Auftrag

 

gez. Glöckner

Verwaltungsleiter