Amtliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

Für

Gerhard-Andreas Willinger

geb. am 27.01.1983 in Reussmarkt, Rumänien

 

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Westring 50 C, 37269 Eschwege liegt beim Fachbereich 4 des Werra-Meißner-Kreises, Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege, während der Dienststunden

Montag bis Dienstag             08.30 – 12.00 Uhr 

Donnerstag                           08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

Freitag                                   09.30 – 12.00 Uhr

eine Inverzugsetzung nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) vom 27.08.2026, Aktenzeichen: FG 4.2.1 – 470.01/7819a+b – B3.

Mit der öffentlichen Zustellung der Inverzugsetzung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Die Inverzugsetzung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

 

Eschwege, 27.08.2026

 

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

Fachbereich 4

Im Auftrag

 

gez. Glöckner

Verwaltungsleiter