Amtliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

Amtliche Bekanntmachung

über eine öffentliche Zustellung

gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m.

§ 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

 

 

Für

Tamara Hoyer

geb. am 28.10.1993 in Kaufbeuren

 

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Ammertalweg 9 bei Rahnfeld, 99086 Erfurt, liegt beim Fachbereich 4 des Werra-Meißner-Kreises, Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege, während der Dienststunden

 

Montag bis Dienstag            08.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag                          08.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag                          14.00 – 17.00 Uhr

Freitag                                  09.30 – 12.00 Uhr

 

Eine Rechtswahrungsanzeige nach § 7 UVG vom 07.06.2023, Aktenzeichen: FG 4.2.1 – 470.01/7393 – B2.

 

Mit der öffentlichen Zustellung der Rechtswahrungsanzeige können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

 

Eschwege, 12.06.2023

 

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

Fachbereich 4

Im Auftrag

 

gez. Glöckner

Verwaltungsleiter