Amtliche Bekanntmachung zur Ladenöffnung in Bad Sooden-Allendorf

Gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I S. 606) in der jetzt geltenden Fassung geben wir hiermit be­kannt, dass die Stadt

 

Bad Sooden-Allendorf, Kernstadt,

 

abweichend von den Vor­schriften des § 3 Abs. 2 HLöG Verkaufsstellen für die Ab­gabe von Reisebedarf, Sportartikeln, Devotionalien, Waren, die für den Kur- und Ausflugsort kenn­zeichnend sind und von Gegenständen des touristischen Bedarfs auch an Sonn- und Feier­tagen

 

in der Zeit vom 07. März 2021 bis 31. Oktober 2021

 

jeweils von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen.

 

37269 Eschwege, den 05. März 2021

 

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

FD 3.4 - Gewerbeangelegenheiten

gez. Reuß

Landrat