Ankündigungsbeschluss Frischfleisch-Kostensatzung

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 07. November 2014 folgenden Beschluss gefasst:


Der Werra-Meißner-Kreis beabsichtigt, eine Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch (Frischfleisch-Kostensatzung) für den Werra-Meißner-Kreis zu erlassen.
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 11.11.2014 in Kraft. Für Amtshandlungen im Zeitraum zwischen diesem Tag und dem Tag der Bekanntmachung dieser Satzung bestimmen sich die Kosten abweichend von den Regelungen dieser Satzung nach den Sätzen der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 8. Dezember 2009 (GVBl. I S. 522) in der Fassung vom 28. November 2013 (GVBl. I S. 652) angewandt, die folgende Gebührensätze enthält:

 

Schlachttier- und Fleischuntersuchungen je Schlachttag  Gebühr in gewerblichen Betrieben Gebühr bei Hausschlachtungen
Schweine bis 35 Schlachtungenje Tier  7,49 €17,90 €
Schweine mehr als 35 Schlachtungen je Tier   6,21 €   
Rinder einschließlich Wasserbüffel und Bisons je Tier12,99 €  19,94 €
Equiden    je Tier 19,78 € 30,17 €
Schafe und Ziegen bis 35 Schlachtungen je Tier   4,76 € 12,02 €
Schafe und Ziegen mehr als 35 Schlachtungenje Tier 3,90 €  
Geflügel bis 6 250 Tiere durchschnittlicher Stundenleistung je Schlachttag
Hühner je Tier  0,028 € entfällt
Enten je Tier 0,028 €   
Gänseje Tier  0,025 €   
Puten je Tier   0,025 € 
Geflügel nur Lebenduntersuchung 
Hühner und Enten je Tier   0,0056 €  entfällt
Gänse und Puten  je Tier 0,005 €   
Erlegtes Wild
Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 Kg sind gebührenfrei.
Wildschweine ab einem Körpergewicht von 20 Kg je Tier 12,74 €
Bei Probenentnahme durch beauftragte Jäger je Tier  2,87 €
Wiederkäuer je Tier 13,55 €
Haarwild je Tier 4,76 €   
Kontrolle von Zerlegungsbetrieben  je Tonne 2,00 €

 

Eschwege, 10. November 2014

 

Werra-Meißner-Kreis (Dienstsiegel)

Der Kreisausschuss

gez. Reuß

Landrat