Aufhebung der Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit

Deutschland hat sich mit Wirkung vom 15.02.2012 als „frei von Blauzungenkrankheit Serotyp 8“ erklärt.

Der Werra-Meißner-Kreises, Fachdienst Veterinärwesen, erlässt daher folgende Verfügung:

1.    Die Allgemeinverfügung gemäß § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit, bekannt gemacht am 07.09.2007, wird aufgehoben.

2.    Die Verfügung gilt ab dem Tag nach dieser Bekanntgabe.


Eschwege, den 05.04.2012

Werra-Meißner-Kreis - Der Landrat
- Fachdienst Veterinärwesen -
Dr. Rainer Wallmann