Aufhebung der Sperrbezirks-Anordnung zum Schutz gegen die Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen


Die Amerikanische Faulbrut der Bienen auf dem Gebiet des Werra-Meißner-Kreises ist erloschen.

Der Landrat des Werra-Meißner-Kreises, Fachdienst Veterinärwesen, erlässt daher folgende Verfügung:

1. Die Sperrbezirksanordnung gemäß § 10 der Bienenseuchen-Verordnung vom
12. August 2013 für das bewohnte Gebiet der Kernstadt Hessisch Lichtenau und die westlich und nördlich angrenzende Gemarkung sowie Teile des Stadtteils Fürstenhagen wird aufgehoben.

2. Die Verfügung gilt ab dem Tag nach dieser Bekanntgabe.


Az.: 19 b 26/09 i
Eschwege, den 24. September 2014

Werra-Meißner-Kreis -Der Landrat-
- Fachdienst Veterinärwesen -

gez. Dr. Rainer Wallmann
Erster Kreisbeigeordneter