Aufhebung der Sperrbezirks-Anordnung zum Schutz gegen die Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen

Die Amerikanische Faulbrut der Bienen auf dem Gebiet des Werra-Meißner-Kreises ist erloschen.

 

Der Landrat des Werra-Meißner-Kreises, Fachdienst Veterinärwesen, erlässt daher folgende Verfügung:

 

  1. Die Sperrbezirksanordnung gemäß § 10 der Bienenseuchen-Verordnung vom 19. Juni 2020 für das Gebiet der Stadtteile Hollstein, Hopfelde und Reichenbach sowie der südliche Teil des Stadtteils Walburg und der östliche Teil der Kernstadt Hessisch Lichtenau wird aufgehoben.
     
  2. Die Verfügung gilt ab dem Tag nach dieser Bekanntgabe.

 

Eschwege, den 10.11.2021

 

Werra-Meißner-Kreis -Der Landrat-

- Fachdienst Veterinärwesen -
 

gez. Dr. Rainer Wallmann

Erster Kreisbeigeordneter