Bekanntmachung über eine Öffentliche Zustellung

Amtliche Bekanntmachung

über eine öffentliche Zustellung

 

gemäß § 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m.

§ 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)

 

 

Für

 

Razvan-Eduard Nicsa,

 

geb. am 08.06.1996 in Hunedoara

 

derzeitiger Aufenthalt unbekannt, letzte bekannte Anschrift: Siegershäuser Straße 21, 37235 Hessisch Lichtenau, liegt bei der Fahrerlaubnisbehörde des Werra-Meißner-Kreises, Bahnhofstraße 15, 37269 Eschwege, während der Dienststunden

 

Montag bis Donnerstag         08.30 – 12.00 Uhr      Montag       14.00 – 16.00 Uhr

Freitag                                   08.00. – 12.00 Uhr     Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr

 

ein Bescheid vom 21.06.2018, Aktenzeichen: 3.5 14 Nicsa aus.

 

Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG), das Schriftstück als an dem Tage zugestellt gilt, an dem seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

 

Eschwege, 22. Juni 2018

 

WerRA-MEISSNER-KREIS

Der Kreisausschuss

FD 3.5 - Straßenverkehrsbehörde

Im Auftrag

 

gez. Delius

Ltd. Verwaltungsdirektor