Benennungsverfahren (hier: Wahlen) von Ortslandwirtinnen und Ortslandwirten in verschiedenen Ortsteilen

Im Rahmen des Benennungsverfahrens der Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte werden in nachfolgenden Ortsteilen/Wahlbezirken Wahlen durchgeführt:

Nr.

Ortsteil / Wahlbezirk

Wahlort

Wahlzeit

1.

Großalmerode, Epterode

Gaststätte „Zum Kurfürst“
Berliner Str. 34
Großalmerode

19.11.2021
19:00 Uhr

2.

Herleshausen, Wommen

DGH Herleshausen
Bahnhofstr. 15
Herleshausen

22.11.2021
20:00 Uhr

3.

Niddawitzhausen

DGH Niddawitzhausen
Am Rain 2
Esw-Niddawitzhausen

24.11.2021
19:00 Uhr

4.

Rechtebach

DGH Rechtebach
Schlehenweg 20
Waldk.-Rechtebach

25.11.2021
19:30 Uhr

5.

Dohrenbach, Roßbach

DGH Roßbach
Alte Schule, Bergweg 31
Wiz-Roßbach

29.11.2021
20:00 Uhr

6.

Grandenborn

DGH Grandenborn
Am Teich 23
Ringgau-Grandenborn

30.11.2021
19:30 Uhr

7.

Röhrda

DGH Röhrda
Netergasse 8
Ringgau-Röhrda

01.12.2021
19:00 Uhr

 

Wahlberechtigt und wahlfähig ist, wer am Stichtag

  1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
     
  2. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
     
  3. in Hessen seit mindestens drei Monaten
    a)  seinen Wohnsitz hat und
    b)  als
         aa)  Betriebsinhaber oder Betriebsinhaberin oder
         bb)  Arbeitnehmerin, Arbeitnehmer, mithelfende Familienangehörige oder mithelfender
                Familienangehöriger mit dem überwiegenden Teil ihrer oder seiner Arbeitskraft
     

in einem landwirtschaftlichen Betrieb, der die Mindestgröße nach § 1 Abs. 5 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890), zuletzt ge­ändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2575), erreicht, tätig ist.

 

Der Einlass zur Wahl erfolgt coronabedingt nach der 2G-Regel (Geimpft oder Genesen). Ent­sprechende Nachweise (gültiges Impfzertifikat oder Genesenenzertifikat) sind unaufgefordert vorzulegen. Im Innenraum kann, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, Maskenpflicht angeordnet werden.

 

Der Gebietsagrarausschuss des Werra-Meißner-Kreises lädt zu den Wahlen ein.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Herrn Michael Schütz

Tel.: 05651 302-4811

E-Mail: michael.schuetz@werra-meissner-kreis.de

 

Eschwege, 03.11.2021

 

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

gez. Reuß

Landrat