Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2009 des Werra-Meißner-Kreises

Der Kreistag des Werra-Meißner-Kreises hat in seiner Sitzung am 02. Dezember 2011 folgenden Beschluss gefasst:

 

1. Der Kreistag beschließt den vom Fachbereich Revision geprüften Jahresabschluss des Werra-Meißner-Kreises zum 31.12.2009 gemäß § 52 HKO in Verbindung mit   § 114u Abs. 1 HGO und erteilt dem Kreisausschuss Entlastung. Der Jahresabschluss wird bei einer Bilanzsumme von 187.418.080,02 € mit den folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

ordentliches Ergebnis:

- 3.480.141,34 €

 

 

außerordentliches Ergebnis:

     - 16.322,53 €

 

 

Jahresfehlbetrag

- 3.496.463,87 €

 

 

 

 

 

2. Das festgestellte Jahresergebnis für 2009 wird wie folgt verwendet:

 

 

 

Jahresergebnis vor Ergebnisverwendung

- 3.496.463,87 €

 

 

Ergebnisverwendung

 

 

 

ordentliches Ergebnis

- 3.480.141,34 €

 

 

-  Einstellung in die zweckgebundene

 

   Gebührenrücklage „Abfallbeseitigung“:

- 23.736,80 €

 

 

+ Entnahme aus der zweckgebundenen

 

   Rücklage „Schulumlage“:

    + 61.543,10 €

 

 

ordentliches Ergebnis nach

Rücklagenzuführung/-entnahme

- 3.442.335,04 €

 

 

außerordentliches Ergebnis

     - 16.322,53 €

 

 

Ergebnisvortrag nach Rücklagenzuführung/-entnahme

- 3.458.657,57 €

 

Der verbleibende Fehlbetrag von - 3.458.657,57 € (ordentliches und außerordentliches Ergebnis) wird nach der Ergebnisverwendung auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Der Jahresabschluss 2009 mit Anlagen des Werra-Meißner-Kreises liegt ab Mittwoch, den 14. Dezember 2011, bis einschließlich Donnnerstag, den 22. Dezember 2011 (außer 17. und 18. Dezember 2011) im Kreisgebäude in Eschwege, Schloßplatz 9, Zimmer Nr. 201, während der Dienststunden öffentlich aus.

 

Gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. S. 119, 120), in Verbindung mit § 97 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. S. 119), geben wir dies hiermit öffentlich bekannt.

 

Eschwege, den 08. Dezember 2011

 

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

R e u ß

(Landrat)