Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011 des Werra-Meißner-Kreises

Der Kreistag des Werra-Meißner-Kreises hat in seiner Sitzung am 01. November 2013 folgenden Beschluss gefasst:

1. Der vom Fachbereich Revision geprüfte Jahresabschluss 2011 des Werra-Meißner-Kreises wird gemäß § 52 HKO i. V. m. § 114 Abs. 1 HGO beschlossen und dem Kreisausschuss wird Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss wird bei einer Bilanzsumme von 209.984.368,48 € mit den folgenden Ergebnissen festgestellt:

ordentliches Ergebnis: - 14.399.584,61 €
außerordentliches Ergebnis: + 6.143,12 €
Jahresfehlbetrag - 14.393.441,49 €


2. Das festgestellte Jahresergebnis für 2011 wird wie folgt verwendet:

in €

Jahresergebnis vor Ergebnisverwendung - 14.393.441,49

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

ordentliches Ergebnis - 14.399.584,61

- Einstellung in die zweckgebundene
Rücklage „Schulumlage“: - 465.223,57

+ Entnahme aus der zweckgebundenen
Gebührenrücklage „Abfallbeseitigung“: -169.269,80

ordentliches Ergebnis nach
Rücklagenzuführung/-entnahme - 15.034.077,89

außerordentliches Ergebnis + 6.143,12

Ergebnisvortrag nach Rücklagenzuführung/-entnahme - 15.027.934,86

Der verbleibende Fehlbetrag von – 15.027.934,86 € (ordentliches und außerordentliches Ergebnis) wird nach der Ergebnisverwendung auf neue Rechnung vorgetragen.


Der Jahresabschluss 2011 mit Anlagen des Werra-Meißner-Kreises liegt ab Montag, den 18. November 2013, bis einschließlich Dienstag, den 26. November 2013 (außer 23. und 24. November 2013) im Kreisgebäude in Eschwege, Schloßplatz 9, Zimmer Nr. 201, während der Dienststunden öffentlich aus.

Gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. S. 786, 794), in Verbindung mit den §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218), geben wir dies hiermit öffentlich bekannt.


Eschwege, den 11. November 2013

Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss

R e u ß

(Landrat)