Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2012 des Werra-Meißner-Kreises

Der Kreistag des Werra-Meißner-Kreises hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2014 folgenden Beschluss gefasst:

1.    Der vom Fachbereich Revision geprüfte Jahresabschluss 2012 des Werra-Meißner-Kreises wird gemäß § 52 HKO i. V. m. § 114 Abs. 1 HGO beschlossen und dem Kreisausschuss wird Entlastung erteilt.

    Der Jahresabschluss wird bei einer Bilanzsumme von 208.961.240,44 € mit den folgenden Ergebnissen festgestellt:

ordentlicher Jahresfehlbetrag:                  - 7.271.124,88 €
außerordentlicher Jahresüberschuss:           + 20.295,39 €
Jahresergebnis                                         - 7.250.829,49 €


2.    Das festgestellte Jahresergebnis für 2012 wird wie folgt verwendet:

ordentliches Ergebnis                                              - 7.271.124,88 €
    
- Einstellung in die zweckgebundene    
  Rücklage „Schulumlage“:                                          - 274.713,97 €
    
+ Entnahme aus der zweckgebundenen    
     Gebührenrücklage: „Abfallbeseitigung“                 + 225.876,06 €
    
ordentliches Ergebnis nach Rücklagenzuführung    - 7.319.962,79 €
    
außerordentliches Ergebnis                                         + 20.295,39 €      
    
Ergebnisvortrag nach Rücklagenzuführung             - 7.299.667,40 €

Der verbleibende Fehlbetrag von - 7.299.667,40 € (ordentliches und außerordentliches Ergebnis) wird nach der Ergebnisverwendung auf neue Rechnung vorgetragen.
 
Der Jahresabschluss 2012 mit Anlagen des Werra-Meißner-Kreises liegt ab Montag, den 12. Januar 2015, bis einschließlich DIenstag, den 20. Januar 2015 (außer 17. und 18. Januar 2015) im Kreisgebäude in Eschwege, Schloßplatz 9, Zimmer Nr. 201, während der Dienststunden öffentlich aus.

Gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom   16. Dezember 2011 (GVBl. S. 786, 794), in Verbindung mit § 97 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2014 (GVBl. S. 178), geben wir dies hiermit öffentlich bekannt.


Eschwege, den 18. Dezember 2014

Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss

R e u ß
(Landrat)