Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013 des Werra-Meißner-Kreises

Der Kreistag des Werra-Meißner-Kreises hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2015 folgenden Beschluss gefasst:

Der vom Fachbereich Revision geprüfte Jahresabschluss 2013 des Werra-Meißner-Kreises wird gemäß § 52 HKO i. V. m. § 114 Abs. 1 HGO beschlossen und dem Kreisausschuss wird Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss wird bei einer Bilanzsumme von 211.208.718,15 € mit den folgenden Ergebnissen festgestellt:

ordentlicher Jahresfehlbetrag:             - 3.469.091,72 €
außerordentlicher Jahresüberschuss:       + 137.065,40 €
Jahresergebnis                                     - 3.332.026,32 €

Der Fehlbetrag von - 3.332.026,32 € (ordentliches und außerordentliches Ergebnis) wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Jahresabschluss 2013 mit Anlagen des Werra-Meißner-Kreises liegt ab Montag, den 18. Januar 2016, bis einschließlich DIenstag, den 26. Januar 2016 (außer 23. und 24. Januar 2016) im Kreisgebäude in Eschwege, Schloßplatz 9, Zimmer Nr. 107, während der Dienststunden öffentlich aus.

Gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. S. 786, 794), in Verbindung mit § 97 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2014 (GVBl. S. 178), geben wir dies hiermit öffentlich bekannt.

Eschwege, den 12. Januar 2016    

Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss

R e u ß

(Landrat)