Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014 des Werra-Meißner-Kreises

Der Kreistag des Werra-Meißner-Kreises hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2016 folgenden Beschluss gefasst:

Der vom Fachbereich Revision geprüfte Jahresabschluss 2014 des Werra-Meißner-Kreises wird gemäß § 52 HKO i. V. m. § 114 Abs. 1 HGO beschlossen und dem Kreisausschuss Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss wird bei einer Bilanzsumme von 286.688.682,12 € mit den folgenden Ergebnissen festgestellt:

ordentlicher Jahresüberschuss: + 1.720.008,41 €
außerordentlicher Jahresfehlbetrag: - 28.806,28 €
Jahresergebnis + 1.691.202,13 €

Das Jahresergebnis von + 1.691.202,13 € (ordentliches und außerordentliches Ergebnis) wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Jahresabschluss 2014 mit Anlagen des Werra-Meißner-Kreises liegt ab Montag, den 09. Januar 2017, bis einschließlich DIenstag, den 17. Januar 2017 (außer 14. und 15. Januar 2017) im Kreisgebäude in Eschwege, Schloßplatz 9, Zimmer Nr. 125, während der Dienststunden öffentlich aus.

Gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), in Verbindung mit § 97 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), geben wir dies hiermit öffentlich bekannt.

Eschwege, den 19. Dezember 2016

Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss

gez. R e u ß

(Landrat)