Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017 des Werra-Meißner-Kreises

Der Kreistag des Werra-Meißner-Kreises hat in seiner Sitzung am 23. September 2019 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der vom Fachbereich Revision geprüfte Jahresabschluss 2016 des Werra-Meißner-Kreises wird gemäß § 52 HKO i. V. m. § 114 Abs. 1 HGO beschlossen und dem Kreisausschuss Entlastung erteilt.

 

Der Jahresabschluss wird bei einer Bilanzsumme von 301.029.096,47 € mit den folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

ordentlicher Jahresüberschuss:

+ 8.138.801,07 €

außerordentlicher Jahresfehlbetrag:

      - 157.891,10 €

Jahresergebnis

+ 7.980.909,97 €

 

Das Jahresergebnis von + 7.980.909,97 € (ordentliches und außerordentliches Ergebnis) wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Der Jahresabschluss 2017 mit Anlagen des Werra-Meißner-Kreises liegt ab Montag, den 21. Oktober 2019, bis einschließlich Dienstag, den 29. Oktober 2019 (außer 26. und 27. Oktober 2019) in der Honer Straße 49 in 37269 Eschwege, Zimmer Nr. 260/261, während der Dienststunden öffentlich aus.

 

Gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), in Verbindung mit § 97 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), geben wir dies hiermit öffentlich bekannt.

 

Eschwege, den 14. Oktober 2019                                           Werra-Meißner-Kreis

                                                                                                  Der Kreisausschuss


   gez. Stefan G. Reuß 

 

                                                                                                          (Landrat)