Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018 des Werra-Meißner-Kreises

Der Kreistag des Werra-Meißner-Kreises hat in seiner Sitzung am 21. September 2020 folgenden Beschluss gefasst:

Der vom Fachbereich Revision geprüfte Jahresabschluss 2018 des Werra-Meißner-Kreises wird gemäß § 52 HKO i. V. m. § 114 Abs. 1 HGO beschlossen und dem Kreisausschuss Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss wird bei einer Bilanzsumme von 309.873.258,19 € mit den folgenden Ergebnissen festgestellt:

ordentlicher Jahresüberschuss:               + 8.211.828,71 €
außerordentlicher Jahresüberschuss:          + 16.243,79 €
Jahresergebnis                                           + 8.228.072,50 €

Das Jahresergebnis von + 8.228.072,50 € (ordentliches und außerordentliches Ergebnis) wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Jahresabschluss 2018 mit Anlagen des Werra-Meißner-Kreises wird gem. § 114 HGO und auf der Grundlage der Hinweise zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 30. März 2020 auf der Internetseite des Werra-Meißner-Kreises veröffentlicht. Den Jahresabschluss können Sie hier einsehen.

Gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom   30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310), in Verbindung mit § 97 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der vom 7. März 2005 an geltenden Fassung (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310), geben wir dies hiermit öffentlich bekannt.


Eschwege, den 22. September 2020


Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss

gez. Reuß
Landrat